Seit 2016 ist der Österreichisch Ungarische Weiße Barockesel eine offiziell anerkannte Eselrasse, die einzige in Österreich.
Jedes Rassetier, unterliegt einem gewissen Reglement, welches detailliert in der jeweiligen Zuchtbuchordnung zusammengefasst ist.
Zum Rasse-Reglement gehören auch die Formalitäten rund um die korrekte Zucht. Korrekte Zucht muss vorausschauend geplant werden: bereits vor der Verpaarung der Elterntiere müssen einige Dinge
bedacht werden:
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Inzucht ist nicht erwünscht. Eine Anpaarungsempfehlung, also ob ein Hengst genetisch zu der Stute passt, kann gerne über den Verein bezogen werden. Ansprechperson hierfür ist
unser Zuchtbeauftragter Karl Schardax: office@gesunde-erde.at oder Katharina Tschann: tschann@schlosshof.at.
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Jährlings-Verpaarungen sind abzulehnen. Die Zuchtreife unserer Tiere beträgt 36 Monate. Das bedeutet, dass sie erst ab diesem Zeitpunkt zur Zucht eingesetzt werden
dürfen.
Vom Hengsthalter sind Deckregister für den jeweiligen Hengst sowie Deckscheine (ein Deckschein pro Stute) auszufüllen. Hierfür können die
folgenden Downloads verwendet werden:
Die ausgefüllten Formulare bitte abspeichern und aufheben und an den Zuchtverband Stadl Paura senden: pferde-zv-ooe@lk-ooe.at.
Dies gilt auch für unsere deutschen Barockeselzüchter. Auch für Deutschland ist der Zuchtverband Stadl-Paura in Österreich die zuständige Stelle für die nötigen Formulare. Sie
bekommen außerdem vom Zuchtverband die Mikrochips zur Verfügung gestellt, die den Deutschen Normen entsprechen.
- Dies kann man nun über die homepage des Zuchtverbades Stadl Paura online erledigen. Bitte hierfür den folgenden link verwenden: Service & Download - Zuchtverband Stadl-Paura
- Fohlen sollten außerdem an Karl Schardax oder Katharina Tschann gemeldet werden. Im Idealfall per Mail mit folgenden Informationen: Name Fohlen, Geburtsdatum,
Chipnummer (sobald vorhanden), Name Elterntiere. Mailadressen: office@gesunde-erde.at oder tschann@schlosshof.at
Weitere wichtige Informationen rund um die korrekte Zucht:
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lineare Bewertung: im Idealfall sind alle Zuchttiere vor der Verpaarung auch bereits linear bewertet um nachweisen zu können, dass nur gesunde Tiere, die dem Zuchtziel
entsprechen, zur Zucht kommen. Der früheste Zeitpunkt für eine lineare Bewertung ist mit 36 Monaten.
- Außerdem besteht ab dem 6. Lebensmonat Chippflicht. Der Chip bietet den Vorteil bei Registrierung in einer Tierdatenbank (z.B. AnimalDataCom,
www.animaldata.com) und Hinterlegen der Besitzerdaten das Auffinden/Suchen nach Tieren zu erleichtern/möglich zu machen.