korrekte zucht

Seit 2016 ist der Österreichisch Ungarische Weiße Barockesel die einzige, offiziell anerkannte Eselrasse Österreichs.

 

Jedes Rassetier, unterliegt einem gewissen Reglement, welches detailliert in der jeweiligen Zuchtbuchordnung zusammengefasst ist. Dazu gehören auch die Formalitäten rund um die korrekte Zucht. Korrekte Zucht soll und will geplant sein. Bereits vor der Verpaarung der Elterntiere müssen einig Dinge bedacht und Formulare beantragt werden:

 

  • Inzucht ist nicht erwünscht. Eine Anpaarungsempfehlung kann gerne über den Verein bezogen werden. Ansprechperson ist unser Zuchtbeauftragter: Karl Schardax: office@gesunde-erde.at
  • Jährlings-Verpaarungen sind abzulehnen. Die Zuchtreife unserer Tiere beträgt 36 Monate. Das bedeutet, dass sie erst ab diesem Zeitpunkt zur Zucht eingesetzt werden dürfen. 
  • Vom Hengsthalter sind Deckregister für den jeweiligen Hengst sowie Deckscheine zu beantragen. Alle diese Formulare erhält man über den Zuchtverband Stadl-Paura:

Stallamtsweg 1

A-4651 Stadl-Paura

+43/(0)2745/21700-11

pferde-zv-ooe@lk-ooe.at

  • Dies gilt übrigens auch für unsere Deutschen Eselzüchter. Auch für Deutschland ist der Zuchtverband Stadl-Paura in Österreich die zuständige Stelle für die nötigen Formulare. Sie bekommen außerdem vom Zuchtverband die Chips zur Verfügung gestellt, die den Deutschen Normen entsprechen.

 

Weitere wichtige Informationen rund um die korrekte Zucht:

  • alle Formulare (Deckschein, Deckregister), die nicht verwendet wurden müssen im gleichen Jahr an den Zuchtverband Stadl-Paura retourniert werden.
  • Fohlen melden: Wird ein Fohlen geboren muss die Geburtsmeldung auf der Rückseite des Deckscheins ausgefüllt und an den Zuchtverband geschickt werden. Fohlen sollten außerdem an Karl Schardax oder Katharina Tschann gemeldet werden. Im Idealfall per Mail mit folgenden Informationen: Name Fohlen, Geburtsdatum, Chipnummer (sobald vorhanden), Name Elterntiere. Mailadressen: office@gesunde-erde.at oder tschann@schlosshof.at
  • lineare Bewertung: im Idealfall sind alle Zuchttiere vor der Verpaarung auch bereits linear bewertet um nachweisen zu können, dass nur gesunde Tiere, die dem Zuchtziel entsprechen, zur Zucht kommen. Der früheste Zeitpunkt für eine lineare Bewertung ist mit 36 Monaten.
  • Außerdem besteht ab dem 6. Lebensmonat Chippflicht. Der Chip bietet auch den Vorteil bei Registrierung in einer Tierdatenbank (z.B. AnimalDataCom, www.animaldata.com) und Hinterlegen der Besitzerdaten das Auffinden/Suchen nach Tieren zu erleichtern/möglich zu machen.

Zusammenfassung

 

hier finden Sie als Download eine Zusammenfassung, wie mit den notwendigen Formularen verfahren werden muss.

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Der richtige Weg durch den Formular Dsch
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